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30.07.15
Erstattungsfähigkeit pflanzlicher Arzneimittel: Neuer Hinweis auf dem Grünen Rezept
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen teilweise die Kosten von apothekenpflichtigen, nicht verschreibungspflichtigen pflanzlichen Arzneimitten. Seit dem 01.01.2012 ist auch den gesetzlichen Krankenkassen eine Übernahme gestattet. Zusätzlich wird der Patient ab sofort bei Verordnungen auf dem „Grünen Rezept“ auf eine mögliche Voll- oder Teilerstattung als Satzungsleistung durch die gesetzliche Krankenkasse hingewiesen. Je nach Krankenkasse liegt die Rückzahlung zwischen 0 € und 200 €. In welcher Höhe erstattet wird bzw. welche Formalitäten zu berücksichtigen sind, sollte direkt bei der zuständigen Krankenkasse erfragt werden. Normalerweise ist wie folgt vorzugehen: Verordnung des pflanzlichen Arzneimittels auf einem Privatrezept oder „Grünes Rezept“ durch den Arzt, Kauf in der Apotheke, Einreichung von Quittung und Privatrezept oder „Grünes Rezept“ bei der zuständigen Krankenkasse, Prüfung und Überweisung des Betrages je nach Leistung und Rahmenbedingungen.

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